Kassen- und Privatpatienten

Kosten

Logopädische Therapie mit Herz

Gute Leistungen dürfen Kosten

Kostenübersicht

GESETZLICH VERSICHERTE

Prinzipiell werden die Kosten für die Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. So bezahlen Erwachsene beispielsweise einen vorgeschriebenen Eigenanteil, welcher derzeit 10% des Rezeptwertes + 10 Euro entspricht. Dieser Eigenanteil wird an uns entrichtet und wir übernehmen die weitere Administration. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, sich vom Eigenanteil größtenteils befreien zulassen. Diese Zuzahlungsbefreiung bzw. Reduzierung auf 1% des Familieneinkommens ist beispielsweise bei chronischen Krankheiten möglich. Weitere Informationen finden Sie hierfür bei Ihrer Krankenkasse oder sprechen Sie uns einfach an.

 

 

PRIVAT VERSICHERTE

Im Bereich der Privatversicherten gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kassen und Logopäd*innen. Auch gibt es keine amtliche Gebührenordnung. Wir schließen in diesem Fall einen individuellen Behandlungsvertrag mit Ihnen ab. Ihr Vertrag bei der privaten Krankenversicherung entscheidet darüber, wie viel der Therapiekosten übernommen wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hierzu keine Aussage unsererseits treffen können. Zu Beginn der Behandlung haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Krankenkasse unsere Honorarvereinbarung zur Prüfung der Kostenübernahme zuzusenden.

Ärzt*innen haben eine Verfahrensweise festgelegt, welche auch von Heilmittelerbringer*innen zur Preisgestaltung übernommen wurde. Dieser Faktor (1,8 bis max. 2,4 des gesetzlichen Satzes) gilt als weitgehend verlässliche Orientierungsgröße gegenüber den Privatkassen. Unser Faktor beträgt 1,5 des gesetzlichen vdek-Satzes (Stand 01.01.23).

Wichtig ist auch, dass Sie als Privatpatient*in ein Rezept zur Behandlung arrangieren müssen, denn Logopädie ist immer verschreibungspflichtig. Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer der Rezepte.

 

Karte
Hintergrund

Von A bis Z in guten Händen

Rezeptausstellung und Therapieablauf

1. Diagnose und Rezeptausstellung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt (Allgemeinmedizin, Kinderärzt*in, HNO, Kieferorthopädie, Neurologie etc.) prüft den Behandlungsbedarf. Bei Bestätigung wird eine „Erstverordnung“ für die Logopädie ausgestellt. Dieses Rezept ist für den Therapiestart zwingend erforderlich und gilt vier Wochen. Wir empfehlen, das Rezept erst nach einer Terminvereinbarung bei uns abzuholen.

2. Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Nachricht, um einen Ersttermin zu vereinbaren. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre ärztliche Diagnose ausführlich.

3. Logopädische Diagnostik und Therapiebeginn

Im Ersttermin führen wir eine detaillierte logopädische Diagnostik durch, um den genauen Therapiebedarf und -schwerpunkt zu ermitteln. Anschließend besprechen wir gemeinsam die weiteren Schritte Ihrer Therapie.

 

Hinweis zu Terminabsagen

Ärztinnen können kurzfristige Absagen aufgrund ihrer Terminplanung oft besser kompensieren als Logopädinnen. In unserer Praxis ist für Sie eine feste Behandlungszeit von in der Regel 45 Minuten reserviert. Bei verspäteter oder fehlender Absage entstehen uns hohe Einnahmeausfälle, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. In solchen Fällen ist eine Kostenbeteiligung Ihrerseits erforderlich (siehe „Allgemeine Praxisbedingungen“).